Über den guten Umgang mit Italien
Leitartikel

Dient das Recht noch dem Gemeinwohl?

Millionen Menschen halten dieses Land am Laufen und befolgen täglich Regeln, die ihnen oft viel abverlangen. Im Gegenzug verlangen sie vom Staat ein einfaches Versprechen: Wer anständig lebt, soll geschützt werden; wer den gesellschaftlichen Pakt schwer verletzt, soll seine Strafe tatsächlich verbüßen; und Regeln, die nicht mehr funktionieren, müssen mit Mut geändert werden.

Das Land, das ich als meines erkenne, besteht aus Menschen, die früh aufstehen, arbeiten, Steuern zahlen, Kinder großziehen, alte Eltern pflegen, Geschäfte öffnen und Unternehmen führen – unter Schwierigkeiten, die oft niemand sieht. Es ist das Land derer, die sich auch dann an die Regeln halten, wenn es etwas kostet, wenn eine Abkürzung bequemer wäre und wenn das Gefühl wächst, andere könnten diese Regeln folgenlos brechen.

Diese Menschen tragen unsere Gemeinschaft. Sie verlangen keine Orden und keine Privilegien. Sie wollen nur, dass der Staat das Versprechen hält, auf dem jedes zivile Zusammenleben beruht: Wenn du die Regeln einhältst, werden die Regeln dich schützen.

Aber sind wir noch sicher, dass dieses Versprechen gehalten wird?

Jede Generation erbt drei Vermögen: die Umwelt, die Staatsschulden und das Recht. Über die ersten beiden sprechen wir unentwegt. Das dritte behandeln wir oft wie ein altes Haus, an das man nur zaghaft Hand anlegen darf, als verriete jede Veränderung seine Erbauer. Dabei entscheiden gerade die Regeln des Zusammenlebens darüber, wie frei, geschützt und verantwortlich wir sein werden.

Das Recht muss uns auch vor unserer schlechtesten Seite schützen. Grundfreiheiten, ein faires Verfahren und die Rechte des Beschuldigten gibt es, weil das Gesetz auf das Volk hören muss, ohne ihm hörig zu werden. Die Empörung über einen einzelnen Vorfall darf nicht automatisch zu einer neuen Vorschrift werden. Das ist Wetter: Es kommt, rüttelt auf und zieht vorüber.

Aber es gibt auch das Klima. Das langsam wachsende, beharrliche Misstrauen derer, die vergessene Opfer sehen, endlose Prozesse und Strafen, die zwischen Tat und tatsächlicher Vollstreckung nach und nach ihre Substanz zu verlieren scheinen. Das alles als Populismus abzutun, ist keine Weisheit. Es ist die bequemste Art, nicht zuzuhören.

In der Strafjustiz wird diese Kluft zuerst sichtbar. Der Bürger liest, dass auf eine schwere Straftat eine harte Strafe steht, und hält dies verständlicherweise für die Antwort des Staates. Doch die im Gesetzbuch vorgesehene Strafe ist nur der anfängliche Rahmen.

Vor dem Urteil können Strafbefreiungsgründe oder Gründe für das Erlöschen der Strafbarkeit greifen. Bei der Strafbemessung können allgemeine, nicht näher typisierte oder besondere Milderungsgründe eine Rolle spielen, ihre Abwägung mit Erschwerungsgründen, die Vorschriften über den Versuch, die Tateinheit und die fortgesetzte Tat sowie Kooperation, Wiedergutmachung oder Schadenersatz. Alternative Verfahrensarten können weitere Abschläge bringen.

Nach der Verurteilung kann die Strafe ausgesetzt oder ersetzt werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann sie durch Betreuung auf Bewährung, Hausarrest oder einen halboffenen Vollzug vollstreckt werden; im Vollzug können vorzeitige Strafverkürzung, bedingte Entlassung und weitere Rechtsinstitute hinzukommen. Alternative Maßnahmen bedeuten keine Straflosigkeit und werden von den für die Strafvollstreckung zuständigen Gerichten beschlossen. Sie ermöglichen aber, einen Teil der Strafe außerhalb des Gefängnisses zu verbüßen.

Jeder einzelne Schritt kann einen eigenen rechtlichen Sinn haben: die Antwort dem konkreten Fall anzupassen, Schadenersatz oder eine wirkliche Veränderung anzuerkennen, unnötige Haft zu vermeiden, die Wiedereingliederung zu fördern.

Das Problem entsteht durch ihre mögliche Überlagerung.

Eine zunächst harte Strafe kann bei der Bemessung reduziert, durch die Verfahrensart weiter gemindert, vor dem Haftantritt ausgesetzt oder ersetzt und anschließend verkürzt oder überwiegend außerhalb des Gefängnisses vollstreckt werden. Die gesetzlich vorgesehene Strafe, die vom Richter verhängte und die tatsächlich im Gefängnis verbrachte Zeit können so zu drei grundverschiedenen Größen werden.

Hier droht die Strafe zu zerbröseln: nicht unbedingt durch eine rechtswidrige Entscheidung, sondern durch die Summe vieler Entscheidungen, von denen jede formal begründbar ist. Der Staat zeigt dem Opfer eine Strafe und vollstreckt am Ende womöglich eine andere. Und wenn das Ergebnis keinen verständlichen Bezug mehr zur Schwere der Tat und zum erlittenen Leid hat, lässt sich die Frage nach der Gerechtigkeit der Strafe nicht als Rachedurst abtun.

Daraus folgt ein erster Vorschlag: das Prinzip der Transparenz der tatsächlich vollstreckten Strafe.

Jedes Urteil sollte unmittelbar verständlich die für die Tat vorgesehene Strafe ausweisen, die vor Abschlägen bemessene Strafe, sämtliche Minderungen samt Begründung und die endgültige Verurteilung. Jede spätere Veränderung der Vollstreckung sollte ebenso transparent sein. Nicht um vorab zu versprechen, was vom künftigen Verhalten des Verurteilten abhängt, sondern weil eine im Namen des Volkes verhängte Strafe nicht nur für Fachleute entzifferbar sein sollte.

Der zweite Vorschlag betrifft alle Gesetze. Der Staat verfügt bereits über die Analyse und die Überprüfung der Regulierungsfolgen, AIR und VIR [italienische Instrumente der Gesetzesfolgenabschätzung]: Sie sollen die Auswirkungen neuer Vorschriften bewerten und auch regelmäßig prüfen, ob geltende Regeln ihre Ziele erreicht haben. Die VIR existiert also gerade dazu, den Nutzen und die tatsächlichen Folgen der Regulierung zu überprüfen.

Was heute vorwiegend ein technisches Verfahren bleibt, sollte jedoch zu einem politischen und gesellschaftlichen Prinzip werden: zum Prinzip der Verantwortung der Rechtsordnung.

Das heißt nicht, die Grundfreiheiten einem Beliebtheitswettbewerb zu unterwerfen. Es heißt, darauf zu bestehen, dass Regeln, Verfahren, Pflichten, Verbote und Mechanismen, die für ein bestimmtes Ziel geschaffen wurden, regelmäßig an ihren konkreten Auswirkungen auf das Leben der Menschen gemessen werden.

Der Staat verlangt von den Menschen jeden Tag, seinen Regeln zu vertrauen. Es ist Zeit, dass auch die Regeln beweisen, dass sie dieses Vertrauen verdienen.

Institutionen beweisen keine Stärke, indem sie sich für unfehlbar erklären. Sie beweisen sie, wenn sie die Demut und den Mut haben, sich zu korrigieren.

Denn Regeln verdienen es nicht allein deshalb, erhalten zu bleiben, weil es sie gibt. Sie verdienen es, wenn sie die Menschen weiterhin schützen und tatsächlich dem Gemeinwohl dienen.

Diese Übersetzung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und Zahl für Zahl am italienischen Original geprüft. Maßgeblich ist der italienische Text. Italienisches Original lesen.