Über den guten Umgang mit Italien
Leitartikel

Rückführungen und Sicherheit: ein Gesetz gegen Straflosigkeit

Italien als ständiger Wartesaal

Irreguläre Einwanderung steuert man weder mit Slogans noch mit jener weichen, beinahe zeremoniellen Vorsicht, die seit Jahren jede Rückführung in ein verwaltungsrechtliches, gerichtliches und diplomatisches Labyrinth verwandelt. Ein ernstzunehmender Staat schreit nicht: Er entscheidet. Und vor allem setzt er um.

Der Punkt ist einfach. Der Staat darf nicht wählen können, ob er Straftäter abschiebt: Er muss dazu verpflichtet sein. Ermessen erzeugt im Volk zumindest Misstrauen und Entfremdung. Wer kein Bleiberecht hat, wer Straftaten begeht, wer eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, muss zügig abgeschoben werden. Das Aufenthaltsrecht ist keine moralische Dauerrente. Freizügigkeit ist kein Freibrief für Straflosigkeit. Und der unantastbare Schutz individueller Rechte darf nicht dazu führen, dass der Staat seine Pflicht zum Schutz der eigenen Bürger aufgibt.

Es braucht eine umfassende Reform des Testo Unico sull’immigrazione [italienisches Einwanderungsgesetz]. Und der auszumerzende Fehler hat einen Namen: Ermessen. Heute wird eine Abschiebung „von Fall zu Fall“ (eigene Übersetzung) angeordnet, einer Befugnis überlassen, die je nach momentaner Haltung ausgeübt werden oder erlöschen kann. In diesem Spielraum tut sich ein Abgrund auf. Er muss geschlossen werden. Der Präfekt darf nicht länger beurteilen „können“ (eigene Übersetzung), ob abgeschoben wird: Das Gesetz muss ihn unverzüglich dazu verpflichten, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Dieselbe Bindung muss für den Questore [Leiter der staatlichen Polizeibehörde auf Provinzebene] gelten. Er muss in die Lage versetzt werden, die Rückführungsakte zu eröffnen, die Identifizierung durchzuführen, konsularische Dokumente anzufordern und nötigenfalls die Inhaftierung in CPR [italienische Rückführungshaftzentren] einzuleiten. Diese Pflicht muss außerdem dem Bürgermeister, der örtlichen Polizei und den kommunalen Ämtern obliegen. Kein Ermessen mehr: eine gesetzliche Pflicht mit festen, überprüfbaren Reaktionsfristen.

Wir wissen es alle: Ohne Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern ist keine Rückführung möglich. Gut. Rückübernahmeabkommen müssen verbindlich und für kooperierende Länder wirtschaftlich vorteilhaft werden: Zusammenarbeit, Visa und Einreisekanäle werden an die Pflicht geknüpft, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen. Wer nicht kooperiert, kann keine Vorteile beanspruchen.

Die Justiz muss Garant der Rechtmäßigkeit bleiben, statt zur Ersatzregierung zu werden. Der Richter prüft die Einhaltung des Gesetzes; er schreibt nicht von Fall zu Fall die Migrationspolitik um. Deshalb braucht es abschließend bestimmte Aussetzungsgründe, Rechtsmittel ohne automatisch aufschiebende Wirkung, spezialisierte Spruchkörper und zwingende Fristen. Rückführung darf nicht zu einem endlosen Spiel werden, in dem jede formale Spitzfindigkeit das öffentliche Interesse auslöscht.

Das gilt auch für Bürger der Europäischen Union. Freizügigkeit ist ein Grundpfeiler, kein Blankowechsel auf Vertrauen. Wer Straftaten begeht oder eine tatsächliche und gegenwärtige Gefahr darstellt, muss einer obligatorischen Prüfung seines Aufenthaltsrechts unterzogen und in den vorgesehenen Fällen des Landes verwiesen werden.

Schließlich die Minderjährigen. Minderjährigkeit verlangt Schutz, nicht Gedächtnisverlust. Wenn ein ausländischer Minderjähriger Straftaten begeht, angreift, Drogen verkauft, zu Hass aufstachelt oder sich gewalttätigen Gruppen anschließt, muss der Staat sofort handeln: betreute Einrichtungen mit wirksamer Begrenzung der Bewegungsfreiheit, Auflagen, erzieherische Kontrolle, Verantwortung der Familie, eine nationale Akte. Und mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres braucht es eine strenge Prüfung des Aufenthaltstitels.

Das ist gerechte Ordnung, keine Repression. Es ist die erste Form des Respekts gegenüber jenen, die leben, arbeiten und das Gesetz beachten.

Diese Übersetzung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und Zahl für Zahl am italienischen Original geprüft. Maßgeblich ist der italienische Text. Italienisches Original lesen.